Informationen
zur Verpackungsverordnung
WB ist
registriertes Mitglied bei der Landbell AG (Kundennummer 4106759)
Hinweise zur Verpackungsverordnung für private
Endverbraucher:
Wir
sind durch einen Freistellungsauftrag an das Entsorgungssystem der Landbell AG
angeschlossen. Bitte entsorgen sie die Verpackungsmaterialien kostenlos an den
dafür vorgesehenen Stellen.
Für
Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung kommt es darauf an, ob Sie
entweder privater oder gewerblicher Endverbraucher nach der Verpackungsverordnung
sind.
Als
privater Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung gelten
Gastronomiebetriebe und Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen,
Krankenhäuser, Bildungs- und karitative Einrichtungen, Freiberufler sowie
Anfallstellen des Kulturbereiches wie Kinos, Opern und Museen, und des
Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und
Raststätten, jeweils unabhängig von den dort anfallenden Verpackungsmengen.
Außerdem zählen Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe hierzu,
deren Verpackungsmengen über haushaltsübliche Abfallbehälter mit maximal
1100-Liter Volumen je Wertstoffgruppe im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus
entsorgt werden können.
Als
nicht private und damit gewerbliche Endverbraucher gelten alle, die nicht unter
die vorgenannte Aufzählung fallen.
Alle
Verkaufsverpackungen (Produktverpackung, Füllmaterial und Transportkarton), die
Sie als privater Endverbraucher erhalten, sind bei einem Dualen System
lizenziert worden, welches die flächendeckende Rücknahme bundesweit
sicherstellt. Somit können diese Verpackungen von Ihnen in entsprechende
Wertstoffbehälter entsorgt werden.
Hinweise zur Verpackungsverordnung für gewerbliche
Endverbraucher:
Als
nicht privater Endverbraucher können sie die Verkaufsverpackungen nach
Rücksprache mit uns kostenfrei zurückgeben. Dabei entstehende Transportkosten,
sind von Ihnen zu tragen. Wir werden die zurückerhaltenen Verkaufsverpackungen
entweder wiederverwenden oder einer korrekten Verwertung zuführen.